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Durch eine an den Anforderungen der Ausweis-Praxis ausgerichtete Datenstruktur mit aktuell mehr als 10.000 belegbaren Positionen aus dem Jahresabschluss in gleich bezeichnete und in gleicher Granularität aufgeführte Erfassungspositionen eingetragen werden. |
Eine Interpretation und Zuordnung der zu erfassenden Inhalte ist nicht notwendig (und in der Ablauforganisation der PPA auch nicht erwünscht). Ausschließlich in den seltenen Fällen, da in den vorgelegten Jahresabschlüssen enthaltene Positionen nicht zugeordnet werden können, tritt ein klar geregelter Prozess zur Anlage zusätzlicher Erfassungspositionen oder für Einzelfall – Entscheidungen in Kraft. |